Fördermöglichkeiten nach Bundesländern

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Bei der Weiterbildung ist das nicht viel anders. So gibt es einige Programme zur Förderung von Weiterbildung auf Bundeslandebene. Wir wollen dir den Überblick geben:

Baden-Württemberg

Speziell für Baden-Württemberg sind uns keine weiterbildungsfördernde Maßnahmen bekannt.

Bayern

Speziell für Bayern sind uns keine weiterbildungsfördernde Maßnahmen bekannt. 

Auch gibt es in Bayern kein Gesetz zum Bildungsurlaub.

Berlin

Speziell für Berlin sind uns keine weiterbildungsfördernde Maßnahmen bekannt.

Brandenburg

Das Land Brandenburg bietet Arbeitnehmern einen Bildungsscheck an, der Weiter- und Fortbildungen mit bis zu einer Höhe von 70% der Kurskosten (ohne Obergrenze) bezuschusst.

Voraussetzungen:

  • sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden bezahlt) oder Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Mütter und Väter in Elternzeit
  • Hauptwohnsitz in Brandenburg
  • Kurskosten betragen mindestens 715 Euro und höchstens 3.000 Euro
  • Anmeldung ist mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgt

Sie müssen dazu mit dem  Weiterbildungspersonal der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg einen Beratungstermin vereinbaren: 

Bremen

In Bremen wird die berufliche oder familienbezogene Weiterbildung mit dem Weiterbildungscheck mit maximal 500 Euro gefördert. 

Voraussetzungen:

  • zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 Euro 
  • wohnhaft in Bremen oder Arbeitssitz in Bremen

Weitere Informationen erhältst du auf der Website zur  Weiterbildungsberatung der Stadt Bremen.

Hamburg

Im Bundesland Hamburg wird die Weiterbildung von bestimmten Zielgruppen durch den  Weiterbildungsbonus - je nach Zielgruppe - mit 50 bis 100 Prozent gefördert. 

Voraussetzung:

  • Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen des Weiterbildungsbonus
  1. Arbeitnehmer in kleinen Betrieben (<250)
  2. Geringqualifizierte
  3. Personen mit Migrationshintergrund
  4. Auszubildende
  5. Alleinerziehende
  6. Beschäftigte in Elternzeit 
  7. Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen

Mehr Informationen können hier angefragt werden.

Hessen

Im Bundesland Hessen werden Weiterbildungen mit dem „Qualifizierungsschecks“ gefördert. Mit diesem werden 50 % der Lehrgangskosten, bis zu 500,– € pro Person und Jahr, erstattet. 

Vorraussetzungen:

  • angestellt in Betrieb oder gemeinnütziger Organisationen mit maximal 250 Mitarbeitern
  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen
  • kein anerkannter Berufsabschluss oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind 
  • Die Weiterbildung muss von einem  zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und im Zusammenhang mit der derzeitig ausgeübten Tätigkeit stehen

Um den Qualifizierungsscheck zu erhalten, muss an einem kostenlosen Beratungsgespräch teilgenommen werden. Die Liste der möglichen Beratungsstellen finden sie   hier.

Mecklenburg-Vorpommern

Speziell für Mecklenburg-Vorpommern sind uns keine weiterbildungsfördernde Maßnahmen bekannt.

Niedersachsen 

Mit dem Programm  IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). 

Der neue Förderungszeitraum des Programms endet am 31.12.2014, weswegen nur jene Weiterbildungen gefördert werden, die vor Ende September 2014 angemeldet wurden. 

Anders als bei Weiterbildungsförderprogrammen vieler anderer Bundesländer, muss bei IWiN nicht der Angestellte selbst, sondern das Unternehmen einen Antrag auf Förderung stellen. Wenn du also gern eine Weiterbildungsmaßnahme machen würdest, bei einem KMU angestellt bist und dein Arbeitgeber noch kein IWiN beantragt hat, erzähl ihm doch von dem Programm. Er muss sich dann mit dem Antragsformular sowie allen Angaben zum gewünschten Kurs bei einer regionalen Anlaufstelle melden. Eine Übersicht über die Anlaufstellen findet er   hier. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen er hier hier.

Nordrhein-Westfalen 

In Nordrhein-Westfalen gibt es dir Möglichkeit eine Weiterbildungsmaßnahme mit Hilfe des  Bildungsschecks zu finanzieren. Von 2013 bis 2015 läuft das Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte. 

Der Bildungsscheck deckt die Hälfte der anfallenden Kosten ab, kann aber maximal in Höhe von 2.000 Euro sein.

Voraussetzungen:

  • keine arbeitsplatzbezogenen Anpassungsmaßnahme
  • Arbeitsplatz und/oder Wohnort liegt in NRW

Ob die gewünschte Weiterbildungsmaßnahme die Voraussetzungen für einen Bildungsscheck erfüllt, kannst du hier testen.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Hier eine Liste der Beratungsstellen. Informationen kannst du dir über die Servicehotline der Landesregierung: 02 11/8 37 19 29 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder die Website einholen.

Rheinland-Pfalz 

Mit dem Qualischeck fördert das Land Rheinland-Pfalz Weiterbildungsmaßnahmen von Menschen die in diesem Bundesland leben oder arbeiten. Erstattungsfähig sind 50 Prozent der Kosten einer gewählten Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro.

Voraussetzungen (mindestens eine sollte zutreffen):

  • Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz
  • selbstständige oder freiberufliche Arbeit seit weniger als fünf Jahren
  • Berufsrückkehrer

Weitere Informationen kannst du entweder über diese Telefonnummer 0800/5888432 oder über die Website zum Qualischeck erhalten. Dort können auch die Antragsformulare angefordert werden. Diese sollten rechtzeitig - also mindestens zwei Monate vor der Weiterbildungsmaßnahme - beim Landes- amt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz eingereicht werden.

Saarland

Speziell für das Saarland sind uns keine weiterbildungsfördernde Maßnahmen bekannt.

Sachsen 

In Sachen werden Weiterbildungsmaßnahmen durch den sogenannten Weiterbildungsscheck finanziert. Es gibt zwei Formen beziehungsweise Zielgruppen dieses Weiterbildungsschecks.

Es gibt zum einen den  Weiterbildungsscheck für arbeitslose Nichtleistungsempfänger.

Voraussetzungen:

  • arbeitslos und nicht Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II

Weitere Informationen zu diesem findest du   hier.

Zum anderen gibt es den allgemeinen  Weiterbildungsscheck Sachsen, der sich an Arbeitnehmer richtet, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.  

Voraussetzungen:

  • monatlich weniger als 2.500 Euro brutto verdienen oder
  • monatlich weniger als 4.150 Euro brutto verdienen und mindestens einen dieser Punkte erfüllen
  1. älter als 50 Jahre
  2. in Teilzeit beschäftigt
  3. nur in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt
  4. Leiharbeiter
  5. Weiterbildungsmaßnahme dient dem ersten akademischen Abschluss

Weitere Informationen zu diesem findest du hier.

Sachsen-Anhalt 

Mit dem Programm  Weiterbildung Direkt werden in Sachsen-Anhalt Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung gefördert.

Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Bruttoeinkommen unter 4.350 Euro
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 
  • Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 1.000 Euro kosten

Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von weiteren Voraussetzungen (bspw. Höhe des Bruttoeinkommens), die du hier nachlesen kannst. 

Bei Fragen besteht die Möglichkeit einen Ansprechpartner über diese Telefonnummer zu bekommen 0800 56 007 57.

Schleswig-Holstein 

Speziell für Schleswig-Holstein sind uns keine weiterbildungsfördernden Maßnahmen bekannt.

Anfang 2013 wurden die Mittel des Weiterbildungsbonus, der zuvor Weiterbildungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein gefördert hatte, ausgeschöpft. Dieser Fördermaßnahme ist also aktuell nicht verfügbar.

Thüringen

Das Thüringer Wirtschaftsministerium unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen mit dem  Weiterbildungsscheck. Die Förderung ist auf maximal 500 Euro pro Jahr begrenzt, kann aber für zwei (oder mehrere) Weiterbildungen verwendet werden. Es wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gegeben. Personen ab einem Alter von 45 Jahren, Ausbilder/innen und Wiedereinsteiger erhalten einen Zuschuss von 70 Prozent.

Vorraussetzungen:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Selbstständige mit Firmensitz in Thüringen
  • Jahresbruttoeinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro brutto liegen (bei Verheirateten gilt das Doppelte)

Der Weiterbildungsscheck muss bei der GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung beantragt werden und man erhält anschließend eine schriftliche Zu- oder Absage. Hier kann man den Antrag downloaden.

Weitere Informationen erhältst du in dieser Broschüre.

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